Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH bündelt seit dem 1. Januar 2011 die Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen von DED, GTZ und Inwent. Weitere Informationen erhalten Sie unter
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Regionalvorhaben Gute Regierungsführung – MaghrebProgrammkurzbeschreibung
Bezeichnung: Regionalvorhaben Gute Regierungsführung – Maghreb
AusgangssituationIn den Ländern des Maghreb bestehen bislang erhebliche demokratische und rechtsstaatliche Defizite. In Tunesien wurde mit der Revolution ein demokratischer Transformationsprozess eingeleitet, auch in Marokko ist eine politische Öffnung zu erkennen. Die grundlegenden Elemente guter Regierungsführung – Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Gleichberechtigung, Transparenz und Effizienz staatlichen Handelns – sind aber immer noch nicht fester Bestandteil des öffentlichen Diskurses oder in staatlichen Strukturen verankert. In der aktuellen Umbruchsituation hat eine Verständigung über politische Reformziele zwischen Staat und Zivilgesellschaft in einigen Ländern der Region begonnen; in anderen Ländern hingegen kaum und insgesamt bleibt die Verständigung schwierig. Solange jedoch kein konstruktiver, glaubwürdiger Austausch über gute Regierungsführung geführt wird, sind grundlegende Reformprozesse entweder nicht möglich oder nicht erfolgreich. Das Vorhaben kooperiert mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in den Maghrebländern Algerien, Marokko, Mauretanien und Tunesien sowie mit Partnerorganisationen und -institutionen aus Europa und Deutschland, beispielsweise politischen Stiftungen. ZielStaatliche Einrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft stehen unter- und miteinander in einem Dialog über gute Regierungsführung und verfolgen Ansätze der Zusammenarbeit. VorgehensweiseUm Diskussionen über Governance-Reformen in den Maghrebländern Algerien, Marokko, Mauretanien und Tunesien zu erleichtern, werden Dialog und Vernetzung von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren auf regionaler Ebene gefördert. Themenschwerpunkte sind:
Positive Beispiele und aktuelle Impulse aus Europa und aus der Region werden in den regionalen Dialog eingebracht, das heißt auf regionale Konferenzen, Seminare und Sommerakademien und in Arbeitsgruppen. Die Vernetzung reformorientierter Akteuren in Staat und Zivilgesellschaft wird gefördert. Highlights 2011 Als Beitrag zur Verfassungsreformdiskussion im Hinblick auf Geschlechtergleichheit tauschten sich Rechtspraktikerinnen und -praktiker aus dem Maghreb sowie aus West- und Osteuropa über Transfomationserfahrungen aus. Beteiligt waren außerdem Mitglieder der tunesischen „Hohen Instanz für die Verwirklichung der Revolutionsziele, der politischen Reform und der demokratischen Transformation“. Kooperationspartner war die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht des Europarats (Venice Commission). Die Sommerakademie „Die Gouvernanz der Transformation im Maghreb“ bot jungen Nachwuchskräften aus den Maghrebländern eine Dialog- und Trainingsplattform, um sich mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Transformationsprozesse in der Region auseinanderzusetzen. Im Auftrag des Auswärtigen Amts startete in Tunesien eine Dialog-und Trainingsplattform zu Transitional Justice (Übergangsjustiz / Aufarbeitung des früheren Unrechtsregimes). Um die neu entstehende Zivilgesellschaft in Tunesien zu stärken, werden in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union Qualifizierungsprogramme für tunesische Nichtregierungsorganisationen durchgeführt. Wirkung – Was bisher erreicht wurdeDer fachliche Governance-Dialog zwischen und mit den beteiligten Organisationen und Institutionen führt zunehmend zu institutionenübergreifenden Abstimmungen, Kooperationen und Informationsaustausch und damit zur Herausbildung eines regionalen Governance-Netzwerks. Das Schwerpunktthema „Performance Audit“ unterstreicht die Bedeutung der Rechnungshöfe für Transparenz und Effizienz staatlichen Handelns gegenüber den Bevölkerungen. Als Konsequenz der ersten familienrechtlichen Regionalkonferenz 2009 wurde das tunesische Personenstandsrecht reformiert. Mit Ausländern verheiratete Frauen können ihre Staatsangehörigkeit auf ihre Kinder übertragen. |