Projektkurzbeschreibung
Bezeichnung: Konsolidierung der Reform des Strafverfahrens sowie der Justiz
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Peru
Politischer Träger: Justizministerium, Oberster Gerichtshof
Gesamtlaufzeit: 2003 bis 2013
Ausgangssituation
Seit einigen Jahren bemüht sich der peruanische Staat, wesentliche Justizreformen in Angriff zu nehmen. 2004 hat das Parlament ein neues Strafverfahrensgesetz verabschiedet, das in Anlehnung an europäisches Recht und vergleichbare Reformprozesse in Lateinamerika das Anklage- und Mündlichkeitsprinzip einführte. Außerdem wurde eine Reform der staatlichen Verwaltung auf den Weg gebracht.
Obwohl bereits positive Entwicklungen zu verzeichnen sind, werden auch heute noch weder bei der Verabschiedung von Gesetzen noch in der Rechtsanwendung durch die Justiz durchgehend rechtsstaatskonforme Qualitätskriterien angewendet. Der Zugang zur Justiz ist noch immer für weite Teile der Bevölkerung stark eingeschränkt und das Recht auf ein faires Verfahren wird in der Gerichtspraxis kaum respektiert. Gesetzestext und Gesetzesrealität, Verwaltungsrecht und Verwaltungshandeln liegen häufig weit auseinander. Die Folgen sind allgemeine Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlung.
Ziel
Bei der Fortschreibung und Umsetzung der Justizreform werden rechtsstaatskonforme Qualitätskriterien angewendet.
Vorgehensweise
Zum Abschluss des Vorhabens liegt der Fokus darauf, gemeinsam mit den Partnerorganisationen die nachhaltige Verankerung der entwickelten Ansätze, Instrumente und Wissensmanagementsysteme sicherzustellen und Prozesse zu institutionalisieren. Zur Durchführung dieser letzten Projektphase wurde die AMBERO Consulting Gesellschaft mbH unter Vertrag genommen.
Das Vorhaben unterstützt das Justizministerium und den Obersten Gerichtshof bei folgenden Reformen:
- Umsetzung von Ausbildungsmaßnahmen, die sich an der juristischen Methodenlehre orientieren
- Entwicklung von Qualitätskriterien bei der Erstellung und Begründung eines Strafurteils
- Analyse und wissenschaftliche Kommentierung der Rechtsprechung der Strafgerichte und des Interamerikanischen Gerichtshofs zu Verfahrensgrundrechten
- Analyse von Verfahrensabläufen und Herstellung von Materialien zur Effizienzsteigerung in der Justiz und der Verwaltung sowie Identifizierung von Umsetzungshindernissen und Überwindungsstrategien
- Unterstützung vertikaler Lernprozesse zwischen den an der Reform beteiligten Institutionen
Wirkung – Was bisher erreicht wurde
- Erfolgreiche Einführung des neuen Strafverfahrens
Bis April 2010 wurde das neue Strafverfahren in 16 Justizdistrikten eingeführt.
- Signifikante Leistungserhöhung der reformierten Strafjustiz
Die durchschnittliche Verfahrensdauer hat sich von 600 auf weniger als 200 Tage reduziert. Darüber hinaus verminderte sich der Anteil der Untersuchungshäftlinge an der Gesamtzahl der Häftlinge von über 70 Prozent auf unter 50 Prozent.
- Konzentration des Obersten Gerichtshofs auf seine Kernaufgaben
Während im alten Verfahren noch die meisten Fälle bis zum Obersten Gerichtshof prozessiert wurden, wurden seit 2007 lediglich noch 24 Fälle von diesem entschieden.
- Abbau des Verfahrensstaus
Sowohl im Bereich des Straf- und Zivilverfahrens als auch hinsichtlich der Arbeitsgerichts- und Verwaltungsstreitverfahren wurden Verfahrensrückstände abgebaut.
- Stärkung der öffentlichen Verteidigung
Die Anzahl der öffentlichen Verteidiger erhöhte sich zwischen 2003 und 2009 um mehr als das Dreifache. Zudem hat sich der Rechtsschutz für Frauen wesentlich verbessert; so wurde 2009 eine Zentrale für den Opferschutz eingerichtet, die speziell Opfer von Vergewaltigungen und häuslicher Gewalt betreut.
- Gestaltung von Gesetzgebungsinitiativen
Im Jahr 2009 wurden Reformen bezüglich des Rechts der einstweiligen Verfügungen, der Wiederaufnahmeverfahren gegen rechtskräftig abgeschlossene Verfahren sowie des Arbeitsprozessverfahrens vom Kongress verabschiedet. Außerdem wurde ein Gesetz für die Friedensrichter ausgearbeitet und ein Richtergesetz verabschiedet.
- Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens
Das Gesetzgebungsverfahren ist für die Zivilbevölkerung zugänglicher geworden: Sie kann die Gesetzesinitiativen auf einer Internetseite der Justizkommission des Kongresses nun kommentieren.
Weiterführende Informationen