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Beratung des Hochkommissariats für Reintegration in KolumbienProjektkurzbeschreibung
Bezeichnung: Beratung des Hochkommissariats für Reintegration in Kolumbien
AusgangssituationDie Entwicklung Kolumbiens ist geprägt durch den seit mehreren Jahrzehnten andauernden gewalttätigen innerstaatlichen Konflikt zwischen verschiedenen nichtstaatlichen Gewaltakteuren und den staatlichen Sicherheitskräften. Seit August 2002 gibt es ein staatliches Reintegrationsprogramm für Angehörige der illegalen Gruppen, die sich zum Ausstieg aus dem bewaffneten Kampf und für die Wiedereingliederung in das Zivilleben entscheiden. Zwischen 2002 und 2008 haben sich insgesamt etwa 47.000 ehemalige Kombattanten, darunter 33.000 Angehörige der paramilitärischen AUC (Autodefesas Unidas de Colombia), für die Demobilisierung entschieden. Den Rahmen für die Aufarbeitung der begangenen Verbrechen sowie für Wiedergutmachung und Versöhnung bildet das Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden (Ley Justicia y Paz, 975) von 2005. Seit September 2006 wird der Prozess durch das Hochkommissariat für Reintegration (Alta Consejería para la Reintegración – ACR) koordiniert und mithilfe von vierzig Betreuungszentren dezentral umgesetzt. Der nachhaltige Erfolg der Arbeit des Hochkommissariats hängt wesentlich davon ab, ob die soziale und sozioökonomische Reintegration der ehemaligen Kämpfer in das Zivilleben gelingt. Mit Blick auf die fortbestehenden strukturellen Konfliktursachen müssen gerade im ländlichen Raum noch große Hindernisse überwunden werden. ZieleDas Hochkommissariat für Reintegration dokumentiert und analysiert den Reintegrationsprozess auf lokaler und nationaler Ebene. VorgehensweiseZentrales methodisches Element ist die Beratung des Hochkommissariats für Reintegration bei der Entwicklung eines Monitoring- und Evaluationswesens sowie bei der Dokumentation und Analyse des Prozesses der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration seit August 2002. Die GTZ hat das Internationale Konversionszentrum Bonn (Bonn International Center for Conversion – BICC) mit der Beratung beauftragt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ACR werden fachlich beraten: bei der Entwicklung eines Instrumentariums, um den Reintegrationsprozess anhand objektiver und verifizierbarer Indikatoren zu messen und bei der Anwendung des Instrumentariums in vier Pilotregionen. Beraten werden hauptsächlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ACR in Bogotá und, im Rahmen einer Pilotstudie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vier ausgewählten Beratungszentren außerhalb der Hauptstadt. Die Dokumentation und Analyse des Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Reintegrationsprozesses für den Zeitraum von 2002 bis 2009 wird ebenfalls fachlich beraten. Die Dokumentation und Analyse des aktuellen Prozesses dient dazu, gelungene, übertragbare Beispiele für zukünftige Reintegrationsvorhaben in Kolumbien zu ermitteln. Download
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