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Das Gesetz ‚Frieden und Gerechtigkeit’Übergangsjustiz in Kolumbien: Das Gesetz ‚Frieden und Gerechtigkeit’ Seit Anfang 2008 berät die GTZ im Auftrag des deutschen Auswärtigen Amtes die kolumbianische Staatsanwaltschaft im Projekt „Unterstützung des kolumbianischen Friedensprozesses“ bei der Umsetzung des Gesetzes für „Gerechtigkeit und Frieden“. Das Gesetz sieht unter bestimmten Bedingungen reduzierte Strafen für Paramilitärs, aber auch Guerilleros, vor, die sich demobilisieren und ihre Waffen abgeben. Während sie für die Ihnen zu Last gelegten Straftaten im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Freiheitsstrafen von bis zu 60 Jahren rechnen müssen, sieht das neue Gesetz Strafen von 5 bis 8 Jahren vor, sofern die Täter wahrheitsgemäße und umfassende Geständnisse ablegen, ihr illegal erworbenes Vermögen zur Entschädigung der Opfer einbringen und nicht wieder straffällig werden. Diese Geständnisse werden vor der Staatsanwaltschaft nach einem in einem gesondert geschaffenen Verfahren abgenommen. Den Opfern wird die Gelegenheit geboten, diese Anhörungen live mitzuverfolgen. Bis Mai 2008 wurden derartige Anhörungen im Wesentlichen in den Großstädten Bogotá, Medellín und Barranquilla durchgeführt. Opfer mussten daher zum Teil über mehrere hundert Kilometer weite Anreisewege in Kauf nehmen, um die Geständnisse der mutmaßlichen Täter verfolgen zu können. Der Beitrag der GTZ: Mobile Anhörungssäle für schwer zugängliche Regionen Kolumbiens Im Mai 2008 übergab Bundeskanzlerin Angela Merkel während eines Staatsbesuchs in Kolumbien sechs im Rahmen des Projektes beschaffte „mobile Anhörsäle“ an die Einheit „Gerechtigkeit und Frieden“ der Staatsanwaltschaft in Bogotá. Opfer von Verbrechen von Paramilitärs und Guerilla haben nun auch in entlegendsten Gebieten der kolumbianischen Karibikküste (Barranquilla, Santa Marta, Montería und Valledupar) die Möglichkeit, Anhörungen per Kabel- oder Satellitenübertragung zu verfolgen, Fragen an den mutmaßlichen Straftäter zu stellen oder sich als Opfer registrieren zu lassen. Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbeamte sind bei den Übertragungen anwesend, leisten Hilfestellung oder nehmen auch neue Strafanzeigen auf. Den - in der Regel mittellosen - Opfern wird erstmalig die Gelegenheit geboten, sich nicht nur von einem ordnungsgemäß ablaufenden Prozess zu überzeugen, sondern auch ihr Recht auszuüben und sich an der Anhörung zu beteiligen. Von Juni 2008 bis Dezember 2008 haben insgesamt 4.061 Opfer an 31 Anhörungen teilnehmen können. Fotoanimation
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Aus der Praxis |