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E-Mail: andreas.forer@giz.de

Unterstützung des kolumbianischen Friedensprozesses im Kontext des Gesetzes über Gerechtigkeit und Frieden

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Unterstützung des kolumbianischen Friedensprozesses im Kontext des Gesetzes über Gerechtigkeit und Frieden
Auftraggeber: Auswärtiges Amt (AA)
Land: Kolumbien
Politischer Träger: Fiscalía General de la Nación, Unidad Nacional para la Justicia y Paz
Gesamtlaufzeit: 2008 bis 2012

Ausgangssituation

Seit 1960 schon herrscht in Kolumbien ein bewaffneter Konflikt zwischen staatlichen Truppen, Guerillagruppen und paramilitärische Einheiten, so dass das Land nicht zur Ruhe kommt. 2003 sind jedoch die Regierung Kolumbiens und die Paramilitärs „Autodefensas Unidas de Colombia (AUC) aufeinander zugegangen: Die AUC erklärte sich bereit, ihre Einheiten zu entwaffnen und den Kämpfern einen Weg zurück in ein ziviles Leben zu ermöglichen. Die rechtlichen Voraussetzungen schuf Kolumbien 2005 mit dem Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden (ley de justicia y paz). Auf dessen Grundlage will die kolumbianische Regierung die Verbrechen illegaler Gruppen wie den Paramilitärs aufarbeiten.

Die kolumbianische Generalstaatsanwaltschaft steht vor einer immensen Aufgabe. Sie muss ermitteln und dabei die Opfer in den juristischen Prozess einbeziehen. Das bringt nicht nur große materielle und logistische Herausforderungen, sondern auch zwischenmenschliche Konflikte mit sich. 

Im Auftrag des Auswärtigen Amtes (AA) begleitet die GTZ (seit Januar 2011 GIZ) seit Februar 2008 diesen Prozess mit dem Projekt „Unterstützung des kolumbianischen Friedensprozesses im Kontext des Gesetztes für Gerechtigkeit und Frieden“. Die GIZ-Expertinnen und -Experten beraten die Generalstaatsanwaltschaft bei der juristischen Anwendung des Gesetzes für Gerechtigkeit und Frieden genauso wie die Richter des Obersten Gerichtshofes.

Ziel

Die kolumbianische Staatsanwaltschaft soll in die Lage versetzt werden, das Gesetz „Gerechtigkeit und Frieden“ erfolgreich anzuwenden. Dabei muss sie unterschiedliche Anforderungen erfüllen: Sie muss internationale Doktrin, Jurisprudenz sowie Erfahrungen aus vergleichbaren Übergangsprozessen (Transitional Justice) anderer Länder berücksichtigen. Ein besonderes Augenmerk soll sie auf die Opfer richten, besonders auf Frauen und auf Minderheiten wie die indigene Bevölkerung sowie Afrokolumbianer.

Vorgehensweise

Damit Kolumbien diese Ziele erreichen kann, setzt die Beratung auf mehreren Ebenen gleichzeitig an. Auf der konzeptionell-juristischen Ebene werden Staatsanwälte, Ermittlungsbeamten, Richter und Beamte aus verschiedenen Institutionen fortbildet. Es geht darum, den Rechtsweg zu optimieren und die Kriterien für die Anwendung des Gesetzes für Gerechtigkeit und Frieden zu vereinheitlichen.

Gleichzeitig dezentralisiert die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren und tauscht sich mit nationalen und internationalen Partnern über die Erfahrungen aus. In der Pilotregion stattet das Projekt die Sondereinheit für Frieden und Gerechtigkeit mit Sachmitteln aus.

Wichtig für die Ermittlungen ist die Identifizierung sterblicher Überreste der Opfer. Das Projekt stellt auch hier Expertise und Sachmittel bereit.

Damit Ergebnisse und Erfahrungen nicht in Vergessenheit geraten und auch in Zukunft genutzt werden können, unterstützt die GIZ ihre Partner bei der Dokumentation und Archivierung des gesammelten Materials.

Wirkung – Was bisher erreicht wurde

Bis jetzt wurden über 29.000 Opfer, die vor allem in entlegenen Regionen leben, in die Ermittlungen zur Aufklärung der Verbrechen illegaler Gruppen aktiv durch den Einsatz mobiler Anhörungssäle einbezogen. In 75 mehrtägigen Übertragungen konnten sie ihre Aussagen machen und an den Vernehmungen geständiger Paramilitärs teilnehmen.
Durch die Modernisierung der DNA-Labore war es möglich die Identifizierungsquote der im Konflikt Getöteten von 13 % im Jahr 2008 auf 31,4 % im Januar 2010 zu erhöhen.

Nahezu alle 59 Staatsanwälte und 430 Ermittler der Sondereinheit Gerechtigkeit und Frieden sind in die juristische Anwendung des Gesetzes für Gerechtigkeit und Frieden eingebunden. Seit Beginn des deutschen

Beitrages hat sich die Zahl der Anklagen und schrittweise auch deren Qualität signifikant verbessert, was auf die zahlreichen unterschiedlichen Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen relevanten Themen zurückzuführen ist.

Die an den Ermittlungen und Gerichtsverfahren beteiligten staatlichen Institutionen stimmen an einem runden Tisch ihre Aktivitäten untereinander ab.

Die durch das Vorhaben unterstützte Publikation des einschlägigen Handbuches „Gerechtigkeit und Frieden“ sowie neu erarbeitete Fach- und Handbücher dienen den ermittelnden Staatsanwälten als Richtschnur und fördern eine einheitliche Auslegung des Gesetzes „Gerechtigkeit und Frieden“ (Verfahrensablauf, Anwendung der mittelbaren Täterschaft, Opportunitätsprinzip).

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Weiterführende Informationen


Aktuelles

Übergangsjustiz in Kolumbien: Das Gesetz ‚Frieden und Gerechtigkeit’
Mobile Anhörungssäle für schwer zugängliche Regionen Kolumbiens
Artikel über GTZ-Vorhaben in der aktuellen Ausgabe des Magazins 'Deutschland'
Die aktuelle Ausgabe des Magazins "Deutschland" enthält einen Artikel über das von der GTZ in Kolumbien im Auftrag des Auswärtiges Amtes durchgeführte Vorhaben "Unterstützung des kolumbianischen Friedensprozesses im Kontext des Gesetzes über Gerechtigkeit und Frieden" (ProFis).

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