Projektkurzbeschreibung
Bezeichnung: Competition and procurement system
Auftraggeber: Europäische Union
Land: Ukraine
Politischer Träger: Kartellausschuss der Ukraine, ukrainisches Wirtschaftsministerium
Gesamtlaufzeit: 2009 bis 2011
Ausgangssituation
Als die Ukraine im Jahr 2008 der Welthandelsorganisation (WTO) beitrat, herrschte große politische Unsicherheit im Land. Unmittelbar vor dem Beitritt hatte die Ukraine ein beeindruckendes Reformpaket verabschiedet, insbesondere auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik und der wirtschaftspolitischen Gesetzgebung. Will die Ukraine allerdings ihre internationalen Zusagen einhalten, sind jedoch weitere Reformen in Bezug auf Wettbewerb, Staatshilfen und öffentliche Beschaffungspolitik notwendig.
Ziel
In der Ukraine wurden Rechtsvorschriften zur Regelung von Wettbewerb, Staatshilfen und öffentlicher Beschaffungspolitik erlassen sowie Mechanismen zu deren Durchsetzung eingeführt. Sie sind mit dem zwischen der Ukraine und der EU geschlossenen Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit sowie dem von beiden Seiten vereinbarten Aktionsplan vereinbar. Die Regierung stärkt die Marktwirtschaft, sodass Konjunktur und Wirtschaftswachstum gefördert und das Investitionsklima sowie der Lebensstandard verbessert werden.
Vorgehensweise
Das Projekt unterstützt die laufenden Wirtschaftsreformen der Ukraine in großem Umfang. Dabei gliedert sich das Projekt in drei grundlegende Komponenten, die auf die im Gesamtziel genannten spezifischen Schwerpunkte abgestimmt sind:
- Verbesserung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie der damit zusammenhängenden Durchsetzungsmechanismen; organisatorische Unterstützung des Kartellausschusses der Ukraine
- Stärkung des Systems der Staatshilfen als wichtige Voraussetzung für den Wettbewerb in einer Marktwirtschaft
- Reform und Stärkung des öffentlichen Beschaffungswesens
Hier besteht das Hauptziel darin, die Regierung dahingehend zu unterstützen, dass die endgültige, verkündete Fassung der ukrainischen Rechtsvorschriften den internationalen Zusagen des Landes entsprechen, insbesondere mit den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sowie dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Die vom Projekt jeweils durchgeführten Maßnahmen sollen die einschlägigen rechtlichen, politischen und institutionellen Rahmenbedingungen stärken. Die Maßnahmen umfassen insbesondere Capacity Building sowie die Schulung der Mitarbeiter der beteiligten Institutionen. Die Entwicklung einer Strategie und deren Einbindung in die Politik sind ebenso zentrale Aspekte des Projekts.
Wirkung – Was bisher erreicht wurde
Auf allen drei Projektgebieten wurden Fortschritte erzielt:
- Komponente 1 (Wettbewerb): Die rechtlichen, politischen und institutionellen Rahmenbedingungen für den Wettbewerb wurden verbessert und der Kartellausschuss des Landes zu einer modernen Wettbewerbsbehörde ausgebaut. Die Mitarbeiter der Kartellbehörde wurden geschult und haben an Studienfahrten teilgenommen. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um alle wichtigen Akteure in den Reformprozess einzubinden. Die wichtigsten Bereiche, in denen Fortschritte erzielt wurden, sind das Wettbewerbsrecht, die Durchsetzung kartellrechtlicher Bestimmungen sowie Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs.
- Komponente 2 (Staatshilfen): Mit Unterstützung des Projekts wurde eine offizielle Arbeitsgruppe gebildet, deren Aufgabe darin besteht, Gesetze über Staatshilfen zu entwickeln und die Grundlage für ein nationales Überwachungs- und Kontrollsystem zu schaffen, das mit EU-Normen vereinbar ist. Ferner entwirft die Arbeitsgruppe eine Vereinbarung über die Errichtung einer neuen Institution zur Verwaltung dieses Systems. Das Projekt hat im ganzen Land umfassende Sensibilisierungsmaßnahmen auf diesem Gebiet durchgeführt.
- Komponente 3 (Öffentliches Beschaffungswesen): Die Gesetze über das öffentliche Beschaffungswesen wurden grundlegend verbessert und stärker auf die EU-Gesetzgebung, die internationalen Normen sowie die Erfolgsmethoden der EU-Mitgliedstaaten abgestimmt. Die Zuständigkeiten für Berufungsverfahren nach Maßgabe des öffentlichen Beschaffungsrechts wurden gemäß der vom Projekt ausgesprochenen Empfehlung auf den Kartellausschuss übertragen. Ferner hat das Projekt im Zusammenhang mit dem neuen öffentlichen Beschaffungswesen Schulungen und Bildungsveranstaltungen sowie umfassende Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit durchgeführt.