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Projekte > Kurzbeschreibungen > Rechts- und Justizreformberatung im Südkaukasus (überregional)

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Herr Zeno Reichenbecher
E-Mail: zeno.reichenbecher@giz.de

Rechts- und Justizreformberatung im Südkaukasus

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Rechts- und Justizreformberatung im Südkaukasus
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Armenien, Aserbaidschan, Georgien
Politischer Träger: Justizministerium und Präsidialverwaltung in Armenien, Justizministerium in Aserbaidschan, Justizministerium und Justizrat in Georgien
Gesamtlaufzeit: 2010 bis 2012

Ausgangssituation

Trotz einiger Fortschritte sind die Veränderungsprozesse im Justizwesen der Südkaukasusländer noch nicht so weit entwickelt, dass umfassende Rechtssicherheit besteht. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihren Staat sowie die Wirtschaftsentwicklung der Länder werden dadurch negativ beeinflusst.

Die laufenden Reformen in vielen Rechtsbereichen stoßen oft an fachliche Grenzen. Darüber hinaus ist das neue Recht noch zu wenig bekannt. Die allumfassende Rechtsunsicherheit ist ein gravierendes Entwicklungshemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Wegen des hohen Konfliktpotenzials zwischen den Ländern gibt es trotz ähnlicher Herausforderungen wenig regionale Zusammenarbeit, durch die gemeinsame Entwicklungschancen genutzt werden könnten.

Ziel

Im Südkaukasus wird ein länderübergreifender Rechtsstaatsdialog durchgeführt. Verfassungskonforme Rechtswesen sind gefestigt.

Vorgehensweise

Das Projektziel soll mit unterschiedlichen Partnern durch drei Komponenten erreicht werden. Die regionale Wirkung soll dabei durch bilaterale Fördermaßnahmen gestärkt werden.

Rechtsstaatsdialog. Die für die Region relevanten juristischen Themen werden durch Vernetzungsaktivitäten und Dialogveranstaltungen für Juristen verankert. Daneben gibt es drei weitere Komponenten für die individuellen Anforderungen der drei Länder.

Gesetzgebung. In der Komponente werden Gesetzesvorhaben gefördert. Partner sind die zuständigen Ministerien und Rechtsanwender.
Rechtsimplementierung. Die Komponente unterstützt die Implementierung der Gesetze in Justiz und Verwaltung, etwa durch Trainings- und Organisationsberatung für Richter,

Gerichte und Behörden. In Broschüren, Fernseh- und Radiobeiträgen werden Rechtsinformationen verbreitet, um die Nutzung von Rechten durch die Bevölkerung zu intensivieren.

Wirkung – Was bisher erreicht wurde

Ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen professionellen Rechtsanwendern und Entscheidungsträgern wurde in den drei südkaukasischen Ländern eingeführt. So sind regionale Konferenzen und Runde Tische zu aktuellen juristischen Themen inzwischen Tradition und auch die anderen Mitglieder der östlichen Partnerschaft nehmen an diesen Veranstaltungen teil. Ein herausragendes Beispiel ist die 2009 in Berlin durchgeführte regionale Konferenz zu Themen der östlichen Partnerschaft mit hochrangiger Beteiligung der juristischen Fachwelt aus Deutschland und dem Südkaukasus.

Ende 2009 trafen sich bei der Winterakademie „Rechtsdialog für Rechtstransformation“ 14 junge Juristen aus dem Südkaukasus für zwei Wochen in Berlin. Sie übten gemeinsam Rechtsmethoden ein und diskutierten über Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Auf geplanten Veranstaltungen für ehemalige Teilnehmer werden sie sich wiedertreffen, um die Kontakte zu vertiefen.

In Georgien und Armenien wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt, nachdem die entscheidenden großen Gesetzeswerke von den Parlamenten verabschiedet wurden. In Aserbaidschan steht dieser Schritt unmittelbar bevor.

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