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Frau Andrea Taugher
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GTZ-Büro Ankara

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Die GTZ in der Türkei

Türkei in Europa, Kaukasus und Zentralasien. © GTZ 2004.

Gegenwärtig werden die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei durch die türkische Kandidatur für den Beitritt zur Europäischen Union (EU) bestimmt.

Die Anfänge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gehen bis in die 1960er-Jahre zurück. Sie begann mit dem „Abkommen von Ankara“ zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Türkei. Auf der Grundlage dieses Assoziationsabkommens wurde zwischen der EU und der Türkei 1995 eine Zollunion konstituiert. Im März 2003 beschloss die EU eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft, die neben Reformprioritäten finanzielle Unterstützungsleistungen vorsieht. Auf dieser Grundlage hat die türkische Regierung ein "Nationales Programm" zur Übernahme des europäischen Rechtsbestands (Acquis Communautaire) entwickelt.

Die Anpassungsreformen sollen bis 2014 umgesetzt werden. Das türkische Parlament hat bisher in insgesamt neun größeren Reformpaketen inklusive mehrerer Verfassungsänderungen einen großen Teil der EU-Vorgaben zur Beitrittspartnerschaft gesetzgeberisch realisiert. Zu den Verfassungsänderungen gehörten unter anderem die Abschaffung der Todesstrafe, die Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Reduzierung der Kompetenzen des Militärs.

Neben der EU wird die Türkei von der Weltbank finanziell unterstützt.

Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit konzentriert sich in der Türkei auf folgende Schwerpunkte:

  • Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung
  • Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen

Regional konzentriert sich die Förderung derzeit auf Anatolien. Zur Unterstützung der Zusammenarbeit mit der Türkei unterhält die GTZ ein Büro in Ankara.

Brücke über den Bosporus. © GTZ 2004.

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