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Dezentralisierung
Mit Verabschiedung der neuen Dezentralisierungsgesetze (Gesetz 22/1999 über die Regionale Regierungsführung, Gesetz 25/1999 über den Finanzausgleich zwischen Regionen und Zentralregierung, Gesetz 34/2000 über Regionale Steuern und Gebühren) ist ein gesetzlicher Rahmen für die administrative, politische und fiskalische Dezentralisierung in Indonesien entstanden. Dies bringt radikale Veränderungen in der Aufgaben- und Finanzverteilung zwischen Zentralregierung, Provinzen und Distrikten mit sich und stellt besonders die Kommunen vor völlig neue Aufgaben. Die Umsetzung dieser neuen Regelungen ist ein kontinuierlicher Anpassungsprozess. Die Transformation betrifft nicht nur die dezentralisierte Innenverwaltung, sondern vor allem die dezentralisierten Fachverwaltungen der Gemeinden, die die Dienstleistungen (Gesundheit, Wasserversorgung, Umwelt, Abfall, Wirtschaftsförderung) für die Bürger erbringen. Daher kann kaum eine Sektorberatung in Indonesien ohne Rückgriff auf die Dezentralisierungsgesetze und ihre Ausführungsbestimmungen erfolgen. Die deutsche Technische Zusammenarbeit ist in diesem Bereich seit mehr als zehn Jahren in führender Rolle tätig und hat bei der Ausgestaltung der Dezentralisierungsgesetze beraten. Eine Fortsetzung der Entwicklungszusammenarbeit ist bis 2015 vereinbart. Ziel ist es, mit der Beratung zu Dezentralisierung und guter Regierungsführung die Voraussetzungen für eine stabile politische, ökonomische und soziale Entwicklung zu schaffen, die auf Armutsminderung ausgerichtet ist. Prioritäre Arbeitsfelder sind:
Dezentralisierung macht staatliche Dienstleistungen kundenfreundlicher - Beratungsgespräche an einem Schalter
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