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Dezentralisierung und Privatisierung

Staatliche Berufsbildungsmonopole sind Modelle der Vergangenheit. Ihnen fehlt der Bezug zum Arbeitsmarkt und zur Realität in der Wirtschaft. Der Staat kann berufliche Bildung außerdem nicht langfristig allein finanzieren. Strukturanpassungsprogramme und zunehmende Haushaltsrestriktionen verschärfen diese Situation. In vielen Kooperationsländern bietet jedoch fast nur staatlich gesteuerte und durchgeführte Berufsbildung anerkannte Abschlüsse.

Deshalb konzentrieren sich immer mehr Kooperationsländer inzwischen auf die Etablierung eines nationalen Qualifikationsrahmens für alle Arten von Bildung. Berufsbildung nimmt hier die Scharnierfunktion zwischen Arbeitsmarkt und Allgemeinbildung ein. Ein solcher Qualifikationsrahmen dient als vom Staat getragene Referenz für lebenslanges Lernen. Wirtschaft und Zivilgesellschaft erhalten damit die nötige Transparenz, um sich bei der Ausgestaltung der Qualifizierung beteiligen zu können.

Nur die Kooperation zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft macht berufliche Bildung finanzierbar und beschäftigungsrelevant. Dabei müssen alle Akteure diejenigen Bereiche verantworten, in denen sie jeweils die höchsten Kompetenzen aufweisen. Qualifizierungsangebote werden so arbeitsmarktgerecht gestaltet. Dies entlastet den Staatshaushalt und stellt einen ökonomischen Mitteleinsatz sicher.

Dementsprechend müssen an der Formulierung geeigneter Strategien alle Akteure beteiligt werden. Dies kann geschehen, indem Verantwortlichkeiten hierfür auf eine tiefere Ebene innerhalb einer Institution verlagert werden (Dekonzentration), durch die Übertragung von Aufgaben, Ressourcen und Verantwortung an andere Institutionen, die dem Thema näher stehen (Dezentralisierung), oder durch Privatisierung von Aus- und Weiterbildung oder Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Werden Entscheidungsbefugnisse aus einer zentralstaatlichen Bürokratie verlagert, ist dies oft ein Schritt zu mehr Praxisrelevanz. Das Grundprinzip sozialer Marktwirtschaft behält dem Staat die Rolle als Qualitätssicherungs- und Regelungsinstanz vor. Das Ergebnis ist eine Berufsbildung, die zwischen wirtschaftlichen Interessen der Betriebe und sozialen Interessen von Menschen und Gesellschaften die Balance hält.

In derartigen Reorganisationsprozessen bieten wir Sachverständnis, um das geeignete methodische Vorgehen zu wählen, sei es zur Analyse von Rahmenbedingungen, der Veränderungsbereitschaft von Institutionen oder zur Strukturierung von Veränderungsprozessen. Wir beraten ebenso bei der Neuordnung von Steuerungsebenen wie bei der Lösung damit einhergehender Personalfragen.

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