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Themen > Umwelt und Klima > Klimaschutzprogramm > Hintergrund

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Internationale Klimapolitik

Kondensstreifen am Himmel. © GTZ 2004.

Angesichts zunehmender Stürme, Dürreperioden und anderer Wetterextreme besteht kein Zweifel, dass gegen den fortschreitenden Klimawandel etwas getan werden muss. Handlungsgrundlage für die internationale Klimapolitik bildet die Klimarahmenkonvention (United Nation Framework Convention on Climate Change, UNFCCC), die 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro beschlossen wurde.

Klimaschutzprogramm – Instrument deutscher Klimapolitik

In dem Klimaschutzabkommen verpflichten sich die Industrieländer als Hauptverursacher der Erderwärmung, ihre Treibhausgasemissionen zu verringern sowie die Entwicklungsländer bei der Anpassung an den Klimawandel und der Minderung von Treibhausgasen zu unterstützen. Konkrete Maßnahmen dazu werden auf den jährlich stattfindenden Konferenzen der zurzeit 194 UNFCCC-Vertragsstaaten (dem sogenannten Klimagipfel) verhandelt.
Um den deutschen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, hat das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) bereits im Jahr 1993 die GIZ mit dem Beratungsvorhaben „Klimaschutzprogramm für Entwicklungsländer“ beauftragt.

Kyoto-Protokoll – Verpflichtung zur CO2-Reduktion

Auf dem 3. Klimagipfel in Kyoto 1997 wurde vereinbart, zwischen 2008 und 2012 den globalen Treibhausgasausstoß der Industrieländer auf 5,2 Prozent unter dem Ausgangswert von 1990 zu begrenzen. Bis auf die USA ratifizierten alle teilnehmenden Länder das völkerrechtlich verbindliche Umweltabkommen, sodass das Kyoto-Protokoll 2005 in Kraft treten konnte. Deutschland hat sich zu einer Treibhausgasreduktion von 21 Prozent verpflichtet.

Bali-Aktionsplan – Integration der Entwicklungsländer

Da das Problem Klimawandel global angegangen werden muss, haben sich Entwicklungs- und Schwellenländer auf dem 13. Klimagipfel 2007 in Bali bereit erklärt, Maßnahmen zur Treibhausgasminderung sowie zur Anpassung an den Klimawandel zu ergreifen. Im Gegenzug sollen sie durch die Industrienationen mit finanziellen Mitteln, Technologietransfer, zum Beispiel für erneuerbare Energien, und Kapazitätsentwicklung unterstützt werden.

Kopenhagen-Vereinbarung: 2-Grad-Grenze

Auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz 2009 in Kopenhagen sollte ein neues Klimaabkommen für den Zeitraum nach 2012 verhandelt werden. Dieses sollte nun auch für die Entwicklungsländer verbindliche Ziele zur Treibhausgasreduzierung festlegen. Es kam jedoch kein Abkommen zustande, lediglich die Übereinkunft, die Erderwärmung auf kontrollierbare 2 Grad Celsius zu begrenzen.

Cancun – alles entscheidend?

Die Vereinten Nationen arbeiten nun intensiv daran, auf der nächsten Klimakonferenz im mexikanischen Cancun einen verbindlichen Vertrag für ein Post-2012-Klimaregime zu verabschieden. Dabei werden sie von der Bundesregierung aktiv unterstützt, etwa mit dem Petersberger Klimadialog im Mai 2010. Auch durch konkrete Umsetzung will Deutschland positive Beispiele vorantreiben. Das Klimaschutzprogramm trägt daher im Auftrag des BMZ zu praktischen Treibhausgasreduzierungsmaßnahmen bei, unterstützt Entwicklungsländer bei der Anpassung an den Klimawandel und führt Schutzmaßnahmen gegen Entwaldung im Rahmen des REDD+ Programms (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation in Developing Countries) durch.

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