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Themen > Umwelt und Klima > Management von Naturressourcen > Biodiversität > Hintergrund > Die Biodiversitäts-konvention

Ziele und Inhalte der Biodiversitätskonvention (CBD)

Fahnen vor dem UNEP Sitz in Nairobi, Kenia.

Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist seit der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 Gegenstand eines völkerrechtlich verbindlichen Vertragswerkes – der Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD). Bis heute sind der CBD 191 Vertragsparteien beigetreten.

Während frühere Abkommen nur einzelne Naturschutzaspekte behandelten, sind die drei Ziele der CBD breiter angelegt:

  • Schutz der biologischen Vielfalt,
  • ihre nachhaltige Nutzung und
  • gerechte Aufteilung der Gewinne aus der Nutzung genetischer Ressourcen („Vorteilsausgleich“).

Dazu müssen die Länder beispielsweise nationale Strategien und Aktionspläne zum Erhalt der Biodiversität entwickeln. Industrieländer sind dazu verpflichtet, bei der Umsetzung der Konvention Entwicklungsländer zu unterstützen. Denn diese hängen besonders von Biodiversität ab, aber es fehlen ihnen an Mitteln zu deren Erhalt. Ein Finanzierungsmechanismus – die Globale Umweltfazilität (Global Environmental Facility, GEF) – unterstützt diesen Prozess inzwischen. Deutschland beteiligt sich dabei als drittgrößter Geber an Projekten, die zur Umsetzung der Rio- Konventionen zu Biodiversität, Klimawandel und Wüstenbekämpfung beitragen.

2008 lädt Deutschland zur 9. Vertragsstaatenkonferenz (COP, Conference of the Parties) nach Bonn ein. Themen sind unter anderem:

  • Schutz der Wälder, Einrichtung und Finanzierung von Schutzgebieten
  • Erhaltung pflanzen- und tiergenetischer Vielfalt in der Landwirtschaft
  • Entwicklung eines Regelwerkes zum gerechten Vorteilsausgleich
  • Das Erreichen des 2010-Ziels: Bis 2010 soll der Verlust an Biodiversität weltweit erheblich verringert werden.

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