Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH bündelt seit dem 1. Januar 2011 die Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen von DED, GTZ und Inwent. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.giz.de.
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Ziele und Inhalte der Biodiversitätskonvention (CBD)
Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist seit der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 Gegenstand eines völkerrechtlich verbindlichen Vertragswerkes – der Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD). Bis heute sind der CBD 191 Vertragsparteien beigetreten. Während frühere Abkommen nur einzelne Naturschutzaspekte behandelten, sind die drei Ziele der CBD breiter angelegt:
Dazu müssen die Länder beispielsweise nationale Strategien und Aktionspläne zum Erhalt der Biodiversität entwickeln. Industrieländer sind dazu verpflichtet, bei der Umsetzung der Konvention Entwicklungsländer zu unterstützen. Denn diese hängen besonders von Biodiversität ab, aber es fehlen ihnen an Mitteln zu deren Erhalt. Ein Finanzierungsmechanismus – die Globale Umweltfazilität (Global Environmental Facility, GEF) – unterstützt diesen Prozess inzwischen. Deutschland beteiligt sich dabei als drittgrößter Geber an Projekten, die zur Umsetzung der Rio- Konventionen zu Biodiversität, Klimawandel und Wüstenbekämpfung beitragen. 2008 lädt Deutschland zur 9. Vertragsstaatenkonferenz (COP, Conference of the Parties) nach Bonn ein. Themen sind unter anderem:
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