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Förderung der Rechte der Frauen

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Förderung der Rechte der Frauen
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Kambodscha
Politischer Träger: Ministry of Women’s Affairs
Gesamtlaufzeit: September 2002 bis Juni 2009

Ausgangssituation

Kambodscha. Aufklärungsmaterial zum Thema Gewalt gegen Frauen. © GTZ.

Häusliche Gewalt gilt in allen Schichten der kambodschanischen Gesellschaft noch als Konfliktlösungsstrategie. Gewalt in der Familie spiegelt soziale und kulturelle Verhaltensmuster wider, die die Nichtachtung der Frau und Gewalt in den Haushalten akzeptieren. Eine Untersuchung des Frauenministeriums (2005) ergab, dass 64 Prozent der Bevölkerung einen Mann kennen, der seine Frau körperlich missbraucht. Ein Kernproblem ist, dass häusliche Gewalt in der Bevölkerung und auch bei Polizei und Justiz als Privatangelegenheit angesehen wird. Frauen scheuen häufig davor zurück, ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen. Gründe sind Mittellosigkeit, gesellschaftliche Unerfahrenheit und Befürchtungen, vom fast ausschließlich männlichen und von tradierten Rollenmustern geprägten Justizpersonal benachteiligt zu werden. Häusliche Gewalt bleibt daher in der Regel straflos.

Ziel

Das kambodschanische Frauenministerium, andere Regierungsstellen und zivilgesellschaftliche Organisationen setzen das Gewaltschutzgesetz schnell und wirksam um. Dadurch wird der Schutz der Frauen vor häuslicher Gewalt verbessert.

Vorgehensweise

Das Projekt zur Förderung der Rechte der Frauen will die Rechtssituation und die konkreten Lebensbedingungen benachteiligter Frauen, insbesondere von Opfern von häuslicher Gewalt, verbessern helfen. Zu Beginn des Projekts standen Unterstützungsleistungen bei der Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes und bei genderspezifischen Themen in Gesetzgebungsverfahren und politischen Prozessen im Vordergrund.

Das Gesetz zur Prävention häuslicher Gewalt wurde im September 2005 von der Nationalversammlung verabschiedet. Im Januar 2008 trat das Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung in Kraft. Eine weitere, besonders brutale Form der geschlechtsspezifischen Gewalt ist damit gesetzlich verboten. Das Gesetz wurde mit Unterstützung der deutschen Enzwicklungszusammenarbeit, durch die GTZ und das Centrum für internationale Migration (CIM), entworfen.

Gesetzliche Regelungen allein genügen jedoch nicht, um die tradierten, patriarchalischen Gesellschaftsstrukturen zu überwinden.

Wirkung – Was bisher erreicht wurde

Die Regierung hat die Milleniumsziele im April 2004 durch ein nationales Ziel zum Thema Gewalt gegen Frauen ergänzt. Mit Unterstützung des Projekts hat das Parlament 2005 das Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt verabschiedet. Es liefert eine Grundlage für Weiterbildungsmaßnahmen und trägt als zentrale Referenz dazu bei, einen Wertewandel voranzutreiben.

Die Unterstützung des Frauenministeriums bei der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes hat sich bisher vor allem auf die Provinz Kompong Thom konzentriert. Insgesamt wurden durch das Projekt über 25.000 Menschen in der Provinz direkt erreicht.

Kambodscha. Aufklärungsmaterial zum Thema Gewalt gegen Frauen. © GTZ.

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