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Themen > Soziale Entwicklung > Soziale Sicherheit > Soziale Sicherung > Ergebnisse > Soziale Absicherung im Krankheitsfall

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Soziale Absicherung im Krankheitsfall

Krankenwagen in Kambodscha

Werden arme Bevölkerungsgruppen wirkungsvoll für den Krankheitsfall abgesichert, sind sie geschützt vor ruinösen Gesundheitsausgaben, Einkommensverlust und Armut. Zugleich erhalten sie sicheren Zugang zu Gesundheitsdiensten. Solche Investitionen, die den Gesundheitszustand weiter Teile der Bevölkerung verbessern, tragen unmittelbar zur wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes bei.

Beispiel: Tansania

In dem tansanisch-deutschen Programm zur Förderung des Gesundheitssektors unterstützt die GIZ im Auftrag des BMZ gemeindebasierte Mikrokrankenversicherungen. Sie bieten Beschäftigten im informellen Sektor gegen geringe Versicherungsprämien Schutz vor hohen Gesundheitsausgaben bei Krankheit und verhindern so ihre Verarmung. Durch Fortbildungen und Beratungsleistungen verbesserte sich die Qualität der Versicherungen und Gesundheitsdienstleistungen. Bildungs- und Sensibilisierungskampagnen stärkten die Akzeptanz in der Bevölkerung. Beides wirkte sich deutlich positiv auf die Mitgliederzahlen der CHFs aus: Im Programmzeitraum verdoppelte sich die Einschreibquote.

Beispiel: Philippinen

Auf den Philippinen fördert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit eine umfassende Gesundheitsreform. Ziel ist es, sowohl die Zahl der Versicherten als auch den Leistungskatalog der nationalen Sozialen Krankenversicherung zu erweitern. Ein verbesserter Versicherungsschutz für alle Bevölkerungsschichten soll ruinöse Zuzahlungen zu Gesundheitsleistungen und damit das Verarmungsrisiko verringern.

Insgesamt sind inzwischen mehr als 90 Prozent des formellen und 70 Prozent des informellen Sektors krankenversichert. Die Aufnahme armer Bevölkerungsschichten in die soziale Krankenversicherung wurde um 30 Prozent gesteigert. Ihr Zugang zu Gesundheitsdiensten konnte wesentlich verbessert werden. Auch das Leistungspaket der Versicherung hat sich erweitert und schließt nun neben der Kostenerstattung bei Krankenhausaufenthalten auch Dienstleistungen in Gesundheitszentren wie Tuberkulosebehandlung und Schwangerschaftsvorsorge einschließlich Entbindungen ein.


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