Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH bündelt seit dem 1. Januar 2011 die Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen von DED, GTZ und Inwent. Weitere Informationen erhalten Sie unter
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HintergrundAufgrund unzureichender sozialer Sicherung in den meisten Partnerländern gewinnen Kleinstversicherungssysteme zunehmend an Bedeutung. Es handelt sich hierbei um Systeme für solidarischen Risikoschutz, die auf einen begrenzten örtlichen Rahmen oder eine gesellschaftliche Gruppe zugeschnitten sind. Sie passen die klassischen Versicherungsprinzipien auf die Bedürfnisse armer Menschen an. Die Versicherten finanzieren diese Kleinstversicherungen (Microinsurances) durch relativ geringe Beiträge und verwalten sie zum Teil auch selbst. Ziel ist es, den Menschen in nicht-formalen Anstellungsverhältnissen Schutz vor sozialen Risiken zu ermöglichen: In vielen Ländern sind zumeist nur Arbeitnehmer in Betrieben des formellen Beschäftigungssektors sowie die öffentlich Bediensteten, Staatsbeamten und das Militär gegen Lebensrisiken versichert. Der Großteil der Beschäftigten in informellen Arbeitsverhältnissen hat jedoch ein geringes und unregelmäßiges Einkommen. Dadurch sind sie von den Auswirkungen und Kosten im Falle von Krankheit, (Unfall-)Tod, Behinderung, Naturkatastrophen und sozialen Unruhen besonders betroffen. Zwar bieten Kleinstversicherungen nur begrenzte Leistungen an, da die Versicherten nur geringe Beitragszahlungen aufbringen können. Sie tragen aber wesentlich dazu bei, Krisen ohne dauerhafte Einkommensverluste und Verschuldung zu überwinden. So können sie die ökonomische und gesundheitliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen verbessern und entscheidend zur Vermeidung von Armut beitragen. Es ist unumstritten, dass formelle staatliche Sicherungssysteme Risiken besser verteilen und wirtschaftlicher arbeiten können als regional oder lokal begrenzte Versicherungsgruppen. Da die Leistungsfähigkeit der staatlichen Systeme zur Versicherung der gesamten Bevölkerung aber oft nicht ausreicht, können Kleinstversicherungssysteme ergänzend dazu wertvolle Arbeit leisten. Die mittelfristige Eingliederung dieser Kleinstversicherungssysteme in nationale Systeme sollte dabei aber Bestandteil eines Reformkonzeptes zur sozialen Sicherheit sein. |