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Dezentralisierung

An den Staat werden von Bürgern, Unternehmen und Verbänden die verschiedensten Aufgaben herangetragen. Welche er davon zu erfüllen hat, muss gesetzlich geregelt werden. Aber es gilt auch zu definieren, welche staatliche Ebene sie zu erbringen hat: Sollen die Aufgaben vom Zentralstaat, den regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften wahrgenommen werden? Dezentrale staatliche Strukturen arbeiten näher am Bürger, sind kostengünstiger und flexibler. Jedoch können die Kommunen oder Regionen nicht alle gesellschaftlichen Probleme lösen. Wichtiges Kriterium, um diese Fragen der Staatsorganisation zu beantworten, ist das Prinzip der Subsidiarität. Es legt fest, dass Aufgaben soweit möglich auf der sachnächsten Ebene erfüllt werden sollten.

Viele unserer Partnerländer wollen die Vorteile nutzen, die eine sachgerechte Verteilung der Aufgaben innerhalb der staatlichen Verwaltung bietet. Entscheidungskompetenzen müssen hierzu geregelt und entsprechende Ressourcen zur Umsetzung zugeteilt werden.

Wir beraten Regierungen und Parlamente bei der Definition dieser Aufgaben: Welche Dienstleistungen und dazu nötigen Infrastrukturmaßnahmen soll der Staat selbst erbringen? Mit welchen Aufgaben betraut er andere? Wie plant und finanziert er diese? Wir beraten auch bei der Frage, auf welcher staatlichen Ebene die Aufgaben erfüllt werden sollen. Soll der Zentralstaat, eine Region, oder eine Kommune verantwortlich sein? Wer entscheidet wie über die Qualität einer Dienstleistung? Und: wer kontrolliert die Akteure?

Um sach- und bedarfsgerechte Lösungen zu finden, bringen wir unsere Erfahrungen in die Reformprozesse ein. Wir beraten die staatlichen Akteure dabei, die ihnen zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen: Welche Fähigkeiten brauchen die Kommunen, um lokale Entwicklung zu fördern? Wie können diese Unterstützungsmaßnahmen nachhaltig organisiert werden? Das heißt auch, Vertreter aus Regionen und Kommunen, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor an diesen Reformentscheidungen zu beteiligen.


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