Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH bündelt seit dem 1. Januar 2011 die Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen von DED, GTZ und Inwent. Weitere Informationen erhalten Sie unter
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Entwicklung ins Gleichgewicht bringen
Gleichberechtigung der Geschlechter ist eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die Millennium-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen vom September 2000 nennen die Stärkung von Gleichberechtigung und Frauenrechten als eigenständiges Entwicklungsziel. Armut ist nicht geschlechtsneutral. Frauen haben weltweit schlechteren Zugang zu produktiven Ressourcen wie Bildung, Land, Krediten und modernen Technologien und ihre Kontrolle darüber ist gering. So können sie Armut kaum aus eigener Kraft zu überwinden. Gleichberechtigung von Mann und Frau ist ein Menschenrecht. Gesellschaften müssen Frauen gleichwertige Handlungsspielräume ermöglichen und sie gleichberechtigt an Entwicklungsprozessen beteiligen.Der Genderansatz stellt die strukturellen Ursachen geschlechtsspezifischer Diskriminierung in den Vordergrund. Diese finden ihren Ursprung in den gesellschaftlich geprägten weiblichen und männlichen Rollenzuschreibungen, die von den jeweiligen sozialen, kulturellen, historischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen. Diese Rollenzuschreibungen werden mit dem englischen Begriff „gender“ bezeichnet. Sie sind mit unterschiedlichen Rechten und Handlungsspielräumen für Frauen und Männer verknüpft. Ziel des Genderansatzes ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Um Gleichberechtigung herzustellen, reicht es jedoch nicht, geschlechtsspezifische Rollen- und Machtverhältnisse punktuell zu beachten. Geschlecht und andere Diskriminierungsmerkmale wie ethnische Zugehörigkeiten, Alter oder sozialen Status müssen durchgängig und kohärent in Entwicklungsmaßnahmen berücksichtigt werden. |