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Programmbüro Sozial- und Ökostandards Tel.: +49 6196 79-1459 Fax: +49 6196 79-6132 E-Mail: social-ecological-standards@gtz.de |
Sozialstandards
Sozialstandards basieren auf den beiden Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1966. Mit ihrer Unterzeichnung haben sich die meisten Staaten verpflichtet, soziale Mindeststandards einzuhalten. Ergänzend dazu gibt es seit 1998 die so genannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Sie umfassen das Recht, freie Gewerkschaften zu gründen, kollektive Tarifverhandlungen zu führen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit einzufordern. Dagegen verbieten sie die Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie Zwangs- und Kinderarbeit. Bei der Überwachung der Kernarbeitsnormen ist der Einfluss der ILO auf ihre Mitgliedsländer begrenzt, denn sie kann keine Sanktionen bei Nichteinhaltung verhängen. Deshalb kommen privaten Initiativen wie Verhaltenskodizes und sozialen Gütesiegeln große Bedeutung zu. Inzwischen gründen sich vermehrt so genannte Multistakeholder-Initiativen, in denen Privatwirtschaft, Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften gemeinsam an der dauerhaften Einführung von Sozialstandards arbeiten. Die deutsche Bundesregierung betrachtet Sozialstandards als ein wesentliches Instrument zur Armutsbekämpfung, da sie nachweislich zu verbesserten Lebensbedingungen in Entwicklungsländern beitragen. Die GTZ unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Akteure in Entwicklungs- und Industrieländern bei der Einführung von Sozialstandards. Im Auftrag von:
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Aus der Praxis |