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Ansprechpartner
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von:
Ingo Melchers
Tel.: +49 228 24934-250
E-Mail: ingo.melchers@giz.de
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Ansatz
Mit unserer Arbeit unterstützen wir unsere Partner bei der nachhaltigen Förderung des Agrarsektors und tragen so mit dazu bei, die Ernährung für ärmere Bevölkerungsschichten sicherer zu machen. Dabei setzen wir auf zwei Ebenen an.
Partnerländer
Die GIZ unterstützt die Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit durch eine Vielzahl von Projekten und Programmen dabei, die nötigen Grundlagen für Ernährungssicherheit zu schaffen und die Ursachen des Hungers anzugehen. Die wichtigsten Bereiche sind:
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Förderung eines sicheren Zugangs zu Land für arme Bevölkerungsgruppen
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Verbesserung von Bewässerungs- und Wassernutzungssystemen
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Förderung des Marktzugangs und der Einkommenssituation von Kleinbauern
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Korruptionsbekämpfung und Förderung guter Regierungsführung
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Entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe nach Bürgerkriegen und Naturkatastrophen
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Beratung zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen
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Agrarforschung und Entwicklung von Strategien zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel
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Beratung zu Ernährungssicherungsaspekten im Hinblick auf Bioenergiepolitiken
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Die GIZ berät das BMZ hinsichtlich der Ausgestaltung einer entwicklungspolitisch ausgerichteten Agrarpolitik. Dabei orientieren wir uns an den Entwicklungsstrategien der Bundesregierung, vor allem an dem BMZ-Sektorkonzept „Ländliche Entwicklung“. So leisten wir einen Beitrag dazu, die deutschen Verpflichtungen zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung umzusetzen. Wichtige Bereiche sind:
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Analyse von Ursachen der Ernährungsunsicherheit und aktueller Entwicklungen
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Empfehlungen zum Umgang mit aktuellen Herausforderungen (z.B. Bioenergie, „Land Grabbing“, europäische Agrarpolitik)
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Fachliche Stellungnahmen zu nationalen und internationalen Strategien und Politiken mit Bezug zur Ernährungssicherheit
Leitschnur Menschrechte
Leitschnur unserer Arbeit ist die menschenrechtsbasierte Herangehensweise. Wichtig sind neben der Orientierung an den Freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung folgende Menschenrechtsprinzipien:
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Transparenz: Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, von Regierungen und Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit verständliche Informationen über ihre Strategien, Programme, finanziellen Zusagen und die Evaluierung ihrer Aktivitäten zu erhalten.
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Partizipation: Die betroffenen Bevölkerungsgruppen haben das Recht, aktiv an den sie betreffenden politischen Entscheidungen und bei der Strategieentwicklung, Umsetzung und Evaluierung von Programmen teilzunehmen.
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Empowerment: Damit Menschen sich aktiv für die Umsetzung ihrer Rechte engagieren können, muss es einen politischen Raum für ihre Beteiligung geben. Ebenso muss es legitime Prozesse und Mechanismen geben, mit denen sie ihre Rechtsansprüche artikulieren und durchsetzen können.
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Nicht-Diskriminierung: Diskriminierung ist die Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund. Alle Programmmaßnahmen zielen darauf ab, bestehende gesellschaftliche Ungleichheit, Diskriminierung und Benachteiligung (etwa von Frauen oder ethnischen Gruppen) zu reduzieren und zu mehr Chancengleichheit beizutragen. In der Regel impliziert dies einen Fokus auf die „verwundbaren” Bevölkerungsgruppen. Maßnahmen dienen dazu, die Situation der besonders verwundbaren und benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu verbessern und diese so zu stärken, dass sie ihre Rechte artikulieren und durchsetzen können.
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Rechenschaftspflicht (Accountability): Wenn Akteure für ihr Handeln oder ihr Unterlassen nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, bleiben Rechte gesellschaftlich wirkungslos. Mechanismen zur Rechenschaftslegung können dabei administrativ (beispielsweise Ombudspersonen, Beschwerde-Desks), justiziell oder alternativ (traditionelle Mechanismen) sein.
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