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Übernahme von Transportkosten für Sachspenden in PartnerländerProjektkurzbeschreibung
Bezeichnung: Übernahme von Transportkosten für Sachspenden in Partnerländer
Das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Bonn, stellt im Rahmen dieses Projektes Zuschüsse zu Transportkosten für Sachspenden in Partnerländer zur Verfügung. Damit soll entwicklungspolitisches Engagement von Gruppen in Deutschland anerkannt und unterstützt werden, die den Transport von Sachspenden in Entwicklungsländer planen, jedoch nicht über genügend Eigenmittel verfügen. Unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten förderungswürdig ist der Transport von Sachspenden, die beispielsweise dazu beitragen,
Die Förderung erfolgt auf Antragstellung (vgl. „Download“) und nur unter den in den Förderrichtlinien genannten Voraussetzungen. Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur private deutsche Organisationen, Verbände und Initiativgruppen, deren Tätigkeit als gemeinnützig anerkannt und nicht gewinnorientiert ist. Empfänger der Sachspenden im Partnerland müssen einheimische private oder öffentliche Organisationen sein, deren Tätigkeit gemeinnützig ist. Die genauen Förderrichtlinien sind den „Hinweisen und Erläuterungen für Zuschüsse zu den Kosten für Transporte von Sachspenden in Partnerländer der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit“ zu entnehmen, welche neben dem Antragsformular begleitend zu dieser Information als Download hinterlegt sind. Dort finden Sie auch die besonderen „Bedingungen für Arzneimittelspenden“. Die GTZ übernimmt im Auftrag des BMZ die Bearbeitung der eingereichten Anträge. Downloads
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